ABLAUF

Die wichtigsten Informationen von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Kostenrückerstattung habe ich hier für Dich zusammengefasst. Solltest Du noch weitere Fragen haben, bespreche ich diese sehr gerne telefonisch oder persönlich mit Dir. 

Terminvereinbarung

Der erste Schritt für Deine Therapie ist eine Anmeldung per Mail oder Telefon. Kontaktiere mich sehr gerne telefonisch unter +43664/75068302 oder per Mail unter info@logopaedie-hoerhager.at, um gemeinsam einen Termin für ein ausführliches Erstgespräch zu finden.
Falls ich gerade nicht erreichbar bin, rufe ich Dich verlässlich zeitnah zurück.

Ärztliche Verordnung

Für die logopädische Therapie benötige ich eine fachärztliche Verordnung (HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde…). Für die Rückerstattung bzw. Übernahme der Therapiekosten muss die Therapieverordnung von Deiner Krankenkasse bewilligt werden. Die Verordnung solltest Du am besten bereits vor Therapiestart bei der zuständigen Krankenkasse bewilligen lassen.

Kosten

Ich bin Wahltherapeutin, weshalb nur ein Teil meines Tarifs von der Krankenkasse übernommen wird. Der Selbstbehalt wird dabei von der zuständigen Krankenkasse festgelegt.
Die Therapiekosten werden nach Abschluss der letzten Therapieeinheit in Rechnung gestellt. Die Rechnung kannst Du gemeinsam mit der bewilligten Originalverordnung sowie der Zahlungsbestätigung bei Deiner Krankenkasse einreichen und um Rückerstattung der Kosten ansuchen. Bei einer bestehenden Zusatzversicherung kannst Du zusätzlich um Kostenerstattung ansuchen. 
Für PatientInnen die nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz oder über den Integrierten Behandlungspfad Schlaganfall Tirol zu mir kommen, gelten andere Bedingungen.
Weitere Informationen bezüglich meiner Tarife bespreche ich sehr gerne telefonisch oder persönlich mit Dir.

Zusatzleistungen

Ich behandle in meiner Praxis auch PatientInnen mit einem Anspruch auf logopädische Leistungen nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz sowie PatientInnen über den Integrierten Behandlungspfad Schlaganfall Tirol. Sollte ein Besuch in meiner Praxis für Dich, Dein Kind oder Deinen Angehörigen nicht möglich sein, biete ich auch Hausbesuche an. Der Hausbesuch muss nach ärztlicher Verordnung ebenfalls von Deiner Krankenkasse bewilligt werden.